Arbeitsstab v. Leeb / Heeresgruppenkommando z.b.V. - Ausweis für eine Helferin der NSV

mit der Berechtigung, die ehemalige deutsch-tschechische Grenze im Bereich der Heeresgruppe z.b.V. zu überschreiten und sich in deren Operationsgebiet aufzuhalten, ausgestellt im Hauptquartier am 12.10.1938 und gültig " auf weiteres "; gebrauchter Zustand mit Knicken.
Der Oberbefehlshaber des Heeres betraute im April 1938 Generaloberst von Leeb mit einem Sonderauftrag. Der hierfür eingerichtete Arbeitsstab Leeb trug seit Anfang Oktober 1938 die Bezeichnung „Heeresgruppenkommando z.b.V“. Nach Besetzung des Sudetenlandes wurde das Heeresgruppenkommando aufgelöst, die Abwicklungsarbeiten übernahm das Generalkommando VII. Armeekorps.
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